Voraussetzungen

Die SWEG-Fahrschule bildet ausschließlich die Fahrerlaubnisklasse D („Busführerschein“) aus. Wenn du als Busfahrer arbeiten möchtest, sollten Zuverlässigkeit und Sorgfalt im Umgang mit den Fahrzeugen sowie ein sympathischer und freundlicher Kundenumgang für dich selbstverständlich sein. Erste Erfahrungen als Busfahrer sind wünschenswert, aber keine Voraussetzung.

Um einen Antrag auf einen Busführerschein bei der zuständigen Behörde zu stellen, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:



Ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland


Mindestalter
a) 18 Jahre (nur während Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder zum Berufskraftfahrer/-in im SWEG-Konzern) oder
b) 21 Jahre (nach erfolgter Grundqualifikation nach § 2 Abs. 2 BKrFQG) oder
c) 23 Jahre (nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG)


Gültige Fahrerlaubnis Klasse B („Pkw-Führerschein“)


Nachgewiesene Teilnahme an Schulung in Erster Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten)


Medizinische Tauglichkeit, nachgewiesen durch ärztliches Gutachten (Untersuchung des medizinischen Allgemeinzustandes, der Leistungsfähigkeit und des Sehvermögens)


Führungszeugnis zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde


Im Fahrerlaubnisrecht gibt es zahlreiche Sonderregelungen für spezielle Einzelfälle. Für deine individuelle Situation und den damit verbundenen Fragen kannst du dich gerne an die SWEG-Busfahrschule wenden!